Die Tamedia-Autorin Michele Binswanger ist nun rechtskräftig wegen Verleumdung verurteilt. Weil sie – so sagt es das Bundesgericht in Fünferbesetzung – eine unwahre Tatsachenbehauptung über mich verbreitet hat. Wider besseres Wissen und mit direktem Vorsatz, wie Lausanne letztinstanzlich bestätigt (Urteil 6B_747/2025 vom 2. Juni 2026).
Wider besseres Wissen handelt nur, wer «sicher weiss, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist», schreibt das Gericht.
Die Wahrheitspflicht ist die erste Ziffer des Journalistenkodex. Verleumdung ist ihr exaktes Gegenteil.
Diese falsche Behauptung, ich hätte einen SVP-Kantonsrat über Jahre der Vergewaltigung bezichtigt, ausgestossen in einem Tweet vor 6 Jahren, ist gleichzeitig das Gerüst, an dem die Tages-Anzeiger-Journalistin Binswanger ihr ganzes medienwirksames Argumentationsgebäude hochzog. Mit dieser Falschbehauptung machte sie mich in der Öffentlichkeit zur Täterin. Binswanger veröffentlichte auf Basis dieser Lüge eine als «Recherche» getarnte Schmähschrift in Buchform. Diese pseudojournalistische Recherche unternahm sie im Auftrag von Tamedia.
Die Frage stellt sich, ob diese inzwischen während Jahren betriebene Herabsetzung meiner Person und Glaubwürdigkeit ein Brancheninteresse darstellt. Fakt ist, dass mir vor zwei Wochen auch die zweithöchste Gerichtsinstanz gegen den anderen grossen Schweizer Medienkonzern in sämtlichen Rechtsfragen recht gab und unserer Argumentation zur Herausgabe der illegal mit meinem Namen erzielten Gewinne folgte.
Gegen Michele Binswanger sind noch weitere Verfahren hängig. Ich hoffe, der Bundesgerichtsentscheid und die für eine Journalistin wenig schmeichelhafte Feststellung, eine falsche Behauptung, vorsätzlich und wider besseres Wissen verbreitet zu haben, bringen die rechtskräftig verurteilte Tamedia-Autorin endlich zur Raison. Und der Schweizer Verlagsbranche ist zu wünschen, dass sie einsieht, dass auch Betroffene von Medien-Machtmissbrauch zu ihrem Recht kommen und auch die grössten Verlagshäuser nicht ausserhalb des Gesetzes stehen.
Ich stelle darum heute noch eine Frage, und ich stelle sie nicht an die Verurteilte:
Tamedia, was bedeutet eine rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher, wissentlicher Lüge (Verleumdung) für die publizistische Verantwortung eures Hauses und euren «Recherche-Auftrag» zum publizierten Buch?